... und Arztsuche sind oft nicht so einfach. Es gibt viele verschiedene Informationsmöglichkeiten und man verliert schnell die Übersicht.
Jeder von uns weiß, wie man einen Arzttermin macht, um sich um körperliche Erkrankungen oder Schmerzen zu kümmern, doch wie geht man vor, wenn seelische Probleme uns belasten? Wie begibt man sich auf die Suche nach dem*der richtigen Therapeut*in?
Wie wir bei körperlichen Schmerzen und Beschwerden vorgehen, eine Arztpraxis anrufen und diese zum erhaltenen Termin aufsuchen ist jedem bekannt. Nach der -► Anamnese beginnt das Prozedere aus Untersuchungen zur Ursache der Beschwerden und nach Eruierung* aller Fakten die Behandlung.
Wenn die Probleme psychischer Natur sind, gibt es ebenso Expert*innen unterschiedlicher Spezialisierungen von Psychiater*innen, Psychoanalytiker*innen und Psychotherapeut*innen, die sich um unser psychisches / seelische Wohl kümmern können.
*Ergründung
Schauen wir zuerst auf -► "Psychotherapeut und Psychiater – die Unterschiede"
Dementsprechend gibt es Befangenheit, Vorsicht und Unsicherheit bei der Suche nach einem Facharzt für die Seele / Psyche.
Im Weiteren fehlen Kenntnisse über die vielfältigen Behandlungsmöglichkeiten und Therapie-formen der Psychotherapie.
Hier eine Gesamtübersicht der Psychotherapiearten:
Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet, welche psychotherapeutischen Behandlungs-verfahren als Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind. Dies sind derzeit:
- Analytische Psychotherapie
- Systemische Psychotherapie
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Verhaltenstherapie
- analytische Psychotherapie - oft auch als Psychoanalyse bezeichnet - ist eine anerkannte Kassenleistung
- Voraussetzung: diagnostizierte psychische Störung mit Krankheitswert
- Antragstellung: Behandlung muss nach Probesitzungen beantragt und von der Krankenkasse genehmigt werden.
- Umfang: Kassen übernehmen in der Regel die Kosten für bis zu 160 Stunden, in begründeten Fällen ist eine Verlängerung auf bis zu 300 Stunden möglich
- Wichtiger Hinweis: Die "klassische" Psychoanalyse im engeren Sinne (sehr hohe Frequenz, oft ohne klares Behandlungsziel) unterscheidet sich in der Ausführung teilweise von der als Kassenleistung abgerechneten "Analytischen Psychotherapie" nach den Psychotherapie-Richtlinien.
- Kernmerkmale der Analytischen Psychotherapie:
- Grundlage: Basiert auf der Psychoanalyse (Sigmund Freud).
- Ziel: Aufdeckung der unbewussten Ursachen psychischer Erkrankungen
- Fokus: Bearbeitung von Beziehungsstörungen, biografischen Erfahrungen, verdrängten Gefühlen.
- Setting: Häufiges Setting, oft im Liegen auf der Couch, Therapeut sitzt außer Sichtweite.
- Dauer: Langzeittherapie (meist 160 bis 300 Stunden), oft über 2 bis 4 Jahre.
- Kostenübernahme: Krankenkasse
- Unterschiede zur tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie: sie geht intensiver in die Tiefe, konzentriert sich auf die Übertragungsbeziehung zwischen Thera-peut und Patient, im Vergleich dazu rückt die tiefenpsychologisch fundierte Therapie aktuell begrenzt Konflikte in den Fokus.
- Indikation:Geeignet für Menschen mit strukturellen Persönlichkeitsstörungen, chronischen oder tief sitzenden psychischen Konflikten, die sich in wiederkehrenden Lebens- oder Beziehungsproblemen äußern.
- Paartherapie - ist keine Kassenleistung, Ausnahmen ggf. bei psychischer Erkrankung eines Partners)
- Musiktherapie - keine Kassenleistung, Ausnahmen im klinischen Bereich
- Gesprächspsychotherapie (nach Rogers) - keine Kassenleistung, Ausnahmen im klinischen Bereich
- Psychotherapie für Kinder - Kassen übernehmen Kosten für anerkannte Verfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Therapie, analytische Therapie, systemische Therapie) bei psychischen Störungen, sofern eine Behandlungsnotwendig-keit vorliegt.
Leider sind vor allem die Expert*innen unterschiedlicher Spezialisierungen – deren Behandlung die Krankenkassen anerkennen und bezahlen – chronisch überbelegt und man muss monatelang auf einen Termin warten, falls das überhaupt gelingt.
Obwohl das Alles erst einmal sehr unübersichtlich erscheint hilft es, sich einen groben Überblick zu verschaffen, bevor man telefonisch aktiv wird. Eine Hilfe ist dabei die Seite: -► therapie.de
Innerhalb der fünf Hauptgruppen von Behandlungen:
- psychodynamische oder psychoanalytische Therapien
- verhaltenstherapeutische Therapien
- Familien- und systemische Therapien
- humanistische und transpersonale Psychotherapien
ist natürlich nicht von vornherein klar, zu wem und was – Patient und Krankheitsbild – welche Behandlung passt.
Was ansprechend klingt und sich passend anfühlt muss Jede*r selbst herausfinden und dabei berücksichtigt, welche Therapeuten und Therapieformen von der Krankenversicherung bezahlt werden.
Wie gehe ich die Suche nun Schritt für Schritt an?
Zuerst einmal kommt es auf den Versicherungsstatus an.
- Ist man gesetzlich krankenversichert, begibt man sich auf die Suche nach einen Therapeuten mit Kassenzulassung
- Privat Versicherte sollten in Absprache mit ihrer Versicherung klären, welche Therapien übernommen werden und welche nicht, da jede Privatversicherung eigene Konditionen hat.
Danach steht die langwierige Suche nach Ärzten und Therapeut*innen in der Umgebung an, wofür es verschiedene Möglichkeiten gibt:
- Arzt finden: -► Psychiatrie und Psychotherapie
- -► Neurologen und Psychiater im Netz
- -► Kassenärztlichen Bundesvereinigung
- -► Kassenärztliche Vereinigung Ihres jeweiligen Bundeslandes
Zwischenbemerkung: Die Koordinationsstelle der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung kann Patient*innen weitervermitteln und diese dann bei der anfänglichen Suche beraten.
- die (bereits oben erwähnte) Seite: -► therapie.de
- -► Psychotherapie-Informationsdienst (PID)
- -► Deutsche Psychotherapeutenvereinigung
- -► Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
- -► akhuthilfe24.de
Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass psychotherapeutische Praxen ihre Plätze freiwillig bei solchen alternativen Datenbanken und Beratungsstellen melden, weshalb sie oft nicht vollständig sind.
Ihre Krankenkasse wird sich für Sie einsetzen und der Anruf der Kasse bei Arzt oder Therapeuten hat ein „anderes Gewicht“ als wenn Sie anrufen.
Außerdem macht es Sinn, die Suche an mehreren Stellen parallel zu betreiben, u. A. auch bei Ärzt*innen und Therapeut*innen direkt. Es kommt immer mal wieder vor, dass Patient*Innen Termine kurzfristig absagen und Sie dann Ihre Chance nutzen und in die Lücke springen, oder aber sich auf eine Warteliste setzen lassen können – wobei Sie letzteres unbedingt tun sollten.
Die bisher beschriebene Vorgehensweise gilt vor allem für Menschen, die gesetzlich versichert sind. Als Privatpatient*in kann man sich auch von Therapeut*innen aus Privatpraxen behandeln lassen, wobei man dort meistens direkt einen Platz ohne große Warterei findet.
Das Problem bei der Therapieplatzsuche ist nicht unbedingt einem Mangel an Therapeut*innen, sondern deren Kassenzulassungen geschuldet, was bedeutet, dass viele Psychotherapeut*innen Behandlungen anbieten, welche die Krankenkasse aber nicht bezahlen.
Da es dafür keine Formel gibt, muss man vor allem nach Gefühl entscheiden. Entscheidungs-kriterien sind z.B.:
- Herrscht eine gute Chemie zwischen dem*der Therapeut*in und mir?
- Fühle ich mich wohl und sicher?
- Kann ich – da ich dem*der Therapeut*in buchstäblich mein Herz ausschütten muss – zu ihm*ihr auch ein gewisses Vertrauen fassen?
Die Entscheidung liegt dabei alleine bei Ihnen. Ein*e Therapeut*in darf Sieh grundsätzlich nicht ablehnen, weil ihm*ihr zum Beispiel Ihre Krankheitsgeschichte, Hautfarbe, sexuelle Orientierung oder Ihre Identität nicht passt.
Alle Therapeut*innen haben Aufnahmepflicht und dürfen keine Vorbehalte haben.
Zu Beginn der Sprechstunde schlägt der*die Therapeut*in vor, wie die weitere Behandlung aussehen kann, z.B.:
- Probesitzungen für eine Kurz- oder Langzeittherapie
- eine bis zu 12stündige Akutbehandlung
- andere Behandlungen
Zuerst und eigentlich nur Ihre Krankenversichertenkarte, es sei denn, Sie haben einen Überweisungsschein - weil Sie direkt von Ihrer Hausärzt*in kommen, dann legen Sie diesen natürlich vor.
Er ist aber nicht Bedingung, weil Psychotherapeut*innen nicht auf Verordnung von medizi-nischen Fachangestellten behandeln. Sie treffen selbst eine Diagnose und stellen so fest, ob Sie eine psychische Erkrankung haben und eine Behandlung brauchen.
Hat der*die Therapeut*in eine Kassenzulassung, zahlt die gesetzliche Krankenkas-se.
Darin schildert der*die Therapeut*in Diagnose und Therapieplan.
Den Antragsbericht senden Sie – zusammen mit der Bescheinigung der medizinischen Fachangestellten, die mögliche körperliche Ursachen der Erkrankung ausschließt – an Ihre Krankenkasse.
Der eingereicht Bericht wird nun von den Gutachter*innen Ihrer Krankenkasse geprüft und entweder zur Bewilligung oder Ablehnung empfohlen, wobei sich die Kassen im Normalfall meistens an die Gutachter*innen Empfehlungen halten.
Lehnt die Krankenkasse ab, hat man das Recht auf eine Begründung und auch auf Widerspruch, wobei das nur für Langzeittherapien gilt.
Innerhalb einer Akutbehandlung sind 12 bis 24 Therapiestunden möglich.
Natürlich ist es wichtig und hilfreich, dem*der Therapeut*in möglichst viele Klinikunterlagen aus früheren Behandlungen und Schmerzprotokolle zur ersten Sitzung mitzubringen, wenn es denn welche geben sollte, damit kann er*sie mit besserem Vorwissen in die Behandlung einsteigen.
Lesen Sie dazu auch: -►
„Die lange Suche nach dem Therapieplatz: Zwei Betroffene erzählen“
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